Die AfD-Fraktion forderte in der Hamburgischen Bürgerschaft, die Sicherheitsmaßnahmen in Hamburg durch eine verbesserte Abschiebepraxis zu verstärken (Drucksache 22/16178). Gleichzeitig wird auf die niedrige Abschiebequote von lediglich 1,30 Prozent der ausreisepflichtigen Asylbewerber hingewiesen, was laut den Antragstellern eine signifikante Diskrepanz darstellt.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen die Optimierung der Abschiebeprozesse, die stärkere Nutzung der Abschiebehaft sowie die Einführung dauerhafter Grenzkontrollen. Hierbei verweist der Antrag auf geltende Regelungen im Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz sowie im Schengener Grenzkodex und Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Einhaltung bei der Durchführung dieser Maßnahmen beachtet werden soll.

Der Antrag umfasst einen umfangreichen 15-Punkte-Plan, der verschiedene Aspekte anspricht. Erstens, die Stärkung der GERAS-Einheit, einer speziellen Einheit zur Rückführung ausländischer Straftäter. Zweitens, die Optimierung der Verwaltungsprozesse sowie die Erhöhung der Abschiebequote durch spezialisierte Abteilungen in der Ausländerbehörde. Drittens, die Förderung der freiwilligen Rückkehr mit Anreizprogrammen und finanzieller Unterstützung.

Weiterhin wird gefordert, dass Hamburg seine Kapazitäten an Abschiebehaftplätzen massiv erweitert, um sicherzustellen, dass alle ausreisepflichtigen Personen ihre Abschiebung abwarten und nicht untertauchen können. Die bestehende Abschiebehaftanstalt in Glückstadt soll dazu erweitert werden. Zudem wird die Prüfung und Beschaffung von Ausweisdokumenten als notwendig angesehen, um gefälschte Dokumente schneller zu erkennen und notwendige Ersatzpapiere effizienter zu beschaffen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Einführung dauerhafter Grenzkontrollen zur Vermeidung unzulässiger Einreisen und zur besseren Erkennung ausreisepflichtiger Personen. Darüber hinaus soll die Ausländerbehörde verstärkt und technisch aufgerüstet werden, um die Bearbeitung von Abschiebefällen zu beschleunigen.

Die Erleichterung von Abschiebungen durch Anpassungen im Aufenthaltsgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung, zugunsten des Opferschutzes und der öffentlichen Sicherheit, wird ebenfalls vorgeschlagen. Mitarbeiter von Behörden und Justiz sollen regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden.

Transparenz in der Abschiebepraxis soll durch ein Monitoring- und Controlling-System geschaffen werden, begleitet von regelmäßigen Berichten an die Bürgerschaft, um den Fortschritt der Maßnahmen zu dokumentieren. Der Senat wird schließlich verpflichtet, bis zum 30.11.2024 über die Umsetzung dieser Maßnahmen zu berichten.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Der Senat muss jetzt handeln, die Zeit für Sonntagsreden ist vorbei. Taten statt Worte! Das Asylsystem ist am Ende, wir brauchen die Migrationswende: Grenzkontrollen, intensive Identitätsprüfungen und rigorose Abschiebungen.“

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