Mit der in Hamburg steigenden Gewaltkriminalität schwindet das Sicherheitsgefühl der Bürger massiv. In der Hamburgischen Bürgerschaft fordete die AfD-Fraktion in einem Antrag, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine härtere Bestrafung bei Gewalt- und Sexualdelikten einsetzen soll. Außerdem sollten Abschiebungen ausländischer Straftäter rechtlich deutlich früher möglich sein (Drucksache 22/15650).
Die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen sowie der Raubdelikte hat sich bis Mai 2024 erheblich erhöht. Laut Hamburger Abendblatt wurden insgesamt 3.639 Fälle von Gewaltkriminalität angezeigt, was einem Anstieg von 10,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Bedeutsam ist der Anstieg bei gefährlichen Körperverletzungen, welche 2.499 Fälle ausmachen, sowie bei Raubtaten, die um 22,7 Prozent gestiegen sind. Auch die Zahl der gemeldeten Vergewaltigungen ist mit 120 Fällen erschreckend hoch. Bis Ende Mai registrierte die Polizei in Hamburg insgesamt 98.756 Straftaten.
Bundesweit wächst die Sorge vor Messerangriffen, da täglich etwa 25 Straftaten mit Messern in Deutschland begangen werden. Besonders hoch ist hierbei der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger. Die Bedeutung von Gesetzesverschärfungen für Wiederholungs- sowie Sexual- und Gewalttäter wird daher betont. Die Notwendigkeit, Mindeststrafen anzuheben und die Handhabung von Kettenbewährungsstrafen zu überprüfen, ist ein zentrales Anliegen.
Wiederholungstäter tragen durch ihre Taten zur Erschütterung des Vertrauens der Bürger in das Rechtssystem bei. Studien der Bundesministeriums der Justiz zeigen, dass eine hohe Rückfallquote von 35 Prozent bei entlassenen Straftätern innerhalb von drei Jahren besteht. Besonders besorgniserregend ist die Rückfallquote von Tätern, die vergleichbare Straftaten begehen. Es ist dringend geboten, dies durch Strafverschärfungen zu adressieren.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat erfordert nicht nur präventive Maßnahmen, sondern auch harte Strafen, die die Durchsetzung von Recht stärken. Daher wird vorgeschlagen, eine „Strafschärfung bei Rückfall“ in das Strafgesetzbuch (StGB) einzuführen.
Die Bürgerschaft hat einen Beschluss gefasst, um auf Bundesebene Initiativen zu starten: Es wird gefordert, Gewaltdelikte wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung und Raubdelikte effektiver aufzuklären und strafrechtlich zu ahnden. Dabei sollen bestehende Strafregelungen überprüft und mögliche Strafverschärfungen in Betracht gezogen werden.
Zudem sollte im Aufenthaltsrecht festgelegt werden, dass Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bei bestimmten Delikten zur Regelausweisung führen, unabhängig von der Haftdauer. Dies soll insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung und antisemitische Straftaten gelten.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Bevölkerung vor Gewalt zu schützen und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, indem Rückfallprävention verbessert und Wiederholungstäter härter bestraft werden.
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Durch die ungeregelte Masseneinwanderung verroht unsere Gesellschaft immer mehr. Weitgehend kulturfremde Migration stellt uns vor Probleme, die neue juristische Lösungen erfordern. Man darf hiervor nicht länger die Augen verschließen. Alle Bürger haben ein Recht auf eine sichere Heimat. Wir müssen die Bürger besser schützen. Gewalt- und Sexualstraftäter mit deutschem Pass gehören hinter Schloss und Riegel. Ausländische Straftäter haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen in ihre Heimat abgeschoben werden. Abschieben rettet Leben!“