Vor dem Hintergrund der Messerattacke von Brokstedt am 25. Januar 2023, bei der zwei Menschen getötet und fünf weitere schwer verletzt wurden, fordert die AfD-Fraktion eine härtere Vorgehensweise gegen Täter, die Messerstraftaten verüben. Der Täter, der staatenlose Palästinsenser, Ibrahim A., war bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls verurteilt worden, erhielt jedoch nur eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Woche. Die Staatsanwaltschaft legte keine Berufung gegen dieses milde Urteil ein.

Die wachsende Sorge um die Zunahme der Messerkriminalität hat die Antragsteller dazu veranlasst, den Senat auffordern, seine gesetzgeberische Rolle wahrzunehmen und nicht tatenlos zuzuschauen (Drucksache 22/11041). Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) könnten vom Hamburger Senat, konkret von der Justizbehörde, geändert werden, um eine angemessene Ahndung solcher Vergehen sicherzustellen. Während diese Richtlinien normalerweise zwischen Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium für Justiz abgestimmt werden, liegt die endgültige Entscheidungsbefugnis bei den Landesbehörden, was bedeutet, dass Hamburg selbstständig Anpassungen vornehmen kann.

Im Antrag wird die Situation in Bayern als Beispiel angeführt, da dieses Bundesland in einigen Bestimmungen bewusst von den bundesweit vereinbarten Richtlinien abweicht. Hamburg, als eine große und dynamische Stadt, hat ein besonderes Interesse daran, Messerkriminalität gezielt anzugehen. Milde Urteile, wie im Fall von Ibrahim A., sind nicht akzeptabel. Besonders, weil bei Ausländern eine höhere Freiheitsstrafe die Wahrscheinlichkeit einer anschließenden Abschiebung erhöhen könnte.

Dazu sagt der stellvertretende justizpolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Bei der Bekämpfung von Messerkriminalität sind die Richtlinien für Staatsanwälte dringend anzupassen. Bayern weicht in einzelnen Bestimmungen vom bundesweiten Vorgehen ab. Daran muss sich Hamburg ein Beispiel nehmen. Vor allem muss der rot-grüne Senat die zunehmende Messerkriminalität so effektiv wie möglich bekämpfen. Nicht zuletzt um Abschiebungen effektiver durchzusetzen, sind Messerstraftaten härter zu ahnden. Milde Urteile gegen Wiederholungsstraftäter wie Ibrahim A. sind blanker Hohn für die Opfer und ihre Angehörigen. Hamburg muss aus dem Fall Ibrahim A. seine juristischen Lehren ziehen!“

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